Aufatmen für Hausbesitzer in Großstädten: Das Bundeskabinett hat am 29. April 2026 eine Änderung im Gebäudeenergiegesetz (GEG) beschlossen. Weil am 1. Juli 2026 eine wichtige Übergangsfrist abläuft und in Großstädten mit mehr als 100.000 Einwohnern dann beim Einbau einer neuen Heizung 65 Prozent erneuerbare Energien Pflicht geworden wären, wird die Übergangszeit um vier Monate verlängert – denn das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) wird voraussichtlich nicht rechtzeitig in Kraft treten. Die Bundesregierung will damit verhindern, dass im Sommer Rechtsunsicherheit entsteht, weil das Nachfolgegesetz noch nicht verkündet ist.
Zur Erinnerung: Nach dem geltenden Heizungsgesetz hängt die Pflicht zum Einsatz von 65 Prozent erneuerbarer Energien bei Bestandsgebäuden von der kommunalen Wärmeplanung ab. Für Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnern war der 30. Juni 2026 als Stichtag vorgesehen, für kleinere Gemeinden gilt der 30. Juni 2028. Auch bei uns in der Region – etwa in Neuss, Düsseldorf oder Mönchengladbach – wäre die Regel also in Kürze wirksam geworden.
Was bedeutet die Verschiebung in der Praxis? Wer in einer Großstadt in den kommenden Monaten eine neue Heizung einbauen lässt, muss die 65-Prozent-Vorgabe vorerst noch nicht erfüllen. Gleichzeitig ist klar: Die Fristverlängerung ist eine Übergangslösung, bis das neue GModG steht – keine Abkehr von der Wärmewende. Die kommunale Wärmeplanung bleibt weiterhin ein zentraler Baustein und soll für kleinere Kommunen sogar vereinfacht werden.
Unser Tipp: Machen Sie Ihre Heizungsentscheidung nicht allein von Fristen und Stichtagen abhängig. Eine effiziente, erneuerbare Heizlösung lohnt sich unabhängig von der Gesetzeslage – durch niedrigere Betriebskosten, steigende CO2-Preise auf fossile Brennstoffe und attraktive Förderung. Gerne prüfen wir gemeinsam mit Ihnen, welche Lösung für Ihr Gebäude sinnvoll ist und welche Regelungen konkret für Ihren Standort gelten.
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