Gebäudemodernisierungsgesetz GModG – Änderungen für Heizungsbesitzer

Das viel diskutierte „Heizungsgesetz" bekommt einen Nachfolger: Bereits im Dezember 2025 hatte sich der Koalitionsausschuss darauf geeinigt, das Gebäudeenergiegesetz (GEG) unter neuem Namen fortzuführen – zunächst als „GMG" angekündigt, inzwischen firmiert das Vorhaben offiziell als Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), da das Kürzel GMG bereits anderweitig vergeben ist. Jetzt geht es in die entscheidende Phase: Der Gesetzentwurf stand für den 10. Juli 2026 auf der Tagesordnung von Bundestag und Bundesrat; geht er ohne Einwände durch, kann das GModG in den kommenden Wochen verkündet werden – andernfalls ist im Herbst mit der Verkündung zu rechnen.

Was ändert sich inhaltlich? Der wohl wichtigste Punkt: Die Verpflichtung, neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien zu betreiben, soll entfallen. Statt der festen Quote ist ein Stufenmodell vorgesehen – die sogenannte „Bio-Treppe", eine schrittweise Erhöhung des Anteils regenerativer Brennstoffe. Ab 2028 müssten Brennstoffhändler demnach schrittweise klimaneutrale Brennstoffe beimischen, gestartet werden soll mit einem Prozent für alle fossilen Heizungen.

Auch der Zeitplan wurde angepasst: Das GEG von 2024 soll nun zum 1. November 2026 durch das neue Gesetz abgelöst werden – nicht wie ursprünglich angekündigt bereits zum 1. Juli 2026.

Wichtig für alle, die aktuell eine Heizungsmodernisierung planen: Bis zum Inkrafttreten gilt weiterhin das bestehende Gebäudeenergiegesetz. Und die Förderprogramme für effiziente Gebäude sollen bis mindestens 2029 bestehen bleiben. Wer also jetzt auf eine Wärmepumpe oder ein anderes effizientes System umsteigt, ist auf der sicheren Seite – und profitiert weiterhin von attraktiven Zuschüssen.

Unser Rat: Lassen Sie sich von der Gesetzesdebatte nicht verunsichern. Unabhängig vom Namen des Gesetzes bleibt die Richtung klar – die Zukunft des Heizens ist erneuerbar. Wir beraten Sie gerne, welche Lösung zu Ihrem Gebäude passt.

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