KfW-Heizungsförderung Umstellung Juli 2026

Wer aktuell einen Heizungstausch plant, sollte jetzt genau hinschauen: Die KfW befindet sich seit dem 8. Juli 2026 in einer Umstellungsphase, weil die Bedingungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) angepasst werden. Neue Bestätigungen zum Antrag (BzA) können erst ab dem 21. Juli 2026 wieder erstellt werden. Wer bereits eine gültige BzA vom Energieberater oder Fachunternehmen besitzt, kann noch bis zum 20. Juli 2026, 20 Uhr, einen Antrag zu den bisherigen Förderbedingungen stellen. Bereits zugesagte Förderungen sind von den Änderungen nicht betroffen.

Ab dem 21. Juli gelten dann neue Konditionen. Die wichtigsten Punkte:

  • Die Grundförderung beträgt weiterhin 30 Prozent der förderfähigen Kosten.
  • Der Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit sinkt auf 28.000 Euro und reduziert sich ab dem 1. Februar 2027 halbjährlich um jeweils 750 Euro.
  • Der Einkommensbonus steigt für Haushalte mit zu versteuernden Jahreseinkommen bis 30.000 Euro von 30 auf 40 Prozent; bei Einkommen bis 50.000 Euro sinkt er auf 10 Prozent.
  • Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt von 20 auf 16 Prozent und wird ab Februar 2027 alle sechs Monate um weitere 4 Prozentpunkte abgebaut.
  • Der Effizienzbonus für Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln und der Emissionsminderungszuschlag für Biomasse entfallen komplett.
  • Neu: Wärmepumpen aus EU-Produktion erhalten einen Wertschöpfungsbonus von 15 Prozent.

Die gute Nachricht: Alle bislang geförderten Heizungssysteme bleiben weiterhin förderfähig – die Förderung endet also nicht, sie wird neu justiert. Klar ist aber auch: Für viele Haushalte wird der Zuschuss künftig Schritt für Schritt kleiner. Wer über einen Heizungstausch nachdenkt, fährt deshalb gut damit, das Projekt eher früher als später anzugehen.

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