Prüfung Gasleitungsanlage

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Artikelnummer: 2903 Kategorie:
Gebrauchsfähigkeitsprüfung & Sicherheit
Es gibt eine technische Regel: die aktuelle DIN-DVGW TRGI 2018. Regelmäßige Überprüfungen der Gasleitungen liegen allein in der Verantwortung der Wohnungswirtschaft bzw. der Hausbesitzer. Diese müssen die Prüfungen veranlassen.
Die sogenannte Gebrauchsfähigkeitsprüfung gehört zu den vorgeschriebenen Prüfmaßnahmen. Die Gebrauchsfähigkeitsprüfung muss seit 2008 mindestens alle 12 Jahre durchgeführt und dokumentiert werden. Die Ausführung darf nur ein VIU (Vertragsinstallationsunternehmen), welches bei einem deutschen Gas-Netzbetreiber registriert ist, vornehmen. Im Rahmen der Gebrauchsfähigkeitsprüfung wird die Dichtheit der Gasleitungen mittels elektronischer Leckmengenmessung ermittelt und dokumentiert.
Insbesondere die Gebrauchsfähigkeitsprüfung sorgt für die Sicherheit der Bewohner in ihren Gebäuden.